Messientrümpelung
Alles zu Messis
Messi Wohnung in Nordrhein-Westfalen – Der Vermieter bekommt es meist mit der Angst zu tun, wenn es heißt Messi Wohnung entrümpeln in Nordrhein-Westfalen mit seinen eigenen Objekten in Verbindung gebracht wird. Warum? Messie Wohnungen sind Wohnungen, die von sogenannten Messies bezogen werden. In Messie Wohnungen werden oft meterhohe Berge an alten Zeitungen, Verpackungen und anderen Abfällen gehortet. Auch in Nordrhein-Westfalen . Die Wohnungen verwahrlosen und die Instantsetzung kann extrem teuer für den Vermieter werden, da die Messies selbst meist nicht in der Lage sind die Wohnungen Ordnungsgemäß nach Auszug an den Vermieter zu übergeben.
Wichtige Informationen
Begriffserklärung
Ein Messie (abgeleitet von dem englischen Wort „mess“ – Unordnung, Chaos, im englischen „hoarder“, oder „compulsive hoarder“) ist eine Person, die unter dem sogenannten Messie-Syndrom leidet. Diese Person leidet an einem der mangelhaften Fähigkeit Ordnung zu halten. Messies haben eine Wertbeimessungsstörung. Das heisst ein Messie in Nordrhein-Westfalen kann nicht zwischen wichtig und unwichtig unterscheiden und hortet Dinge; teilweise bis ins unermessliche Chaos. Durch dieses Hortungsverhalten entstehen oft immense Schäden in Wohnungen. Wohnungen von Messies in Nordrhein-Westfalen sind oft extrem unordentlich, überhortet mit Abfällen und Hausrat und oft von Ungeziefer und Schimmel befallen. Die Substanz von Messie Wohnungen wird durch das Hortungsverhalten oft schwer angegriffen. Die Folge des Messie Syndroms kann das Vermüllungssyndrom und die Verwahrlosung sein.
Weitere Informationen
Abmahnung
Bevor einem Mieter, der in einer Messiewohnung lebt, gekündigt werden kann, muss er schriftlich abgemahnt werden. Diese Abmahnung muss zudem eine Frist enthalten, bis wann der Müll aus der Wohnung geräumt werden muss. Mitunter enthält eine Abmahnung auch die Aufforderung, für entstandene Schäden, die durch die Vermüllung entstanden sind, aufzukommen.
Wenn sich jedoch andere Mieter durch den Geruch aus der Wohnung belästigt fühlen, die Bausubstanz des Mietobjekts bedroht ist oder Ungeziefer- und Schimmelbefall zu erwarten oder schon vorhanden sind, kann der Vermieter handeln und abmahnen. Sollte der Messie nicht darauf reagieren, kann der Vermieter ihm kündigen. Jedoch gestaltet sich auch das nicht einfach: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Mieter die Wohnung schon stark gefährden, um fristlos gekündigt zu werden. In einem Rechtsstreit sollte der Vermieter darum schriftliche Zeugenaussagen aller weiteren Mieter nutzen, um sein Anliegen zu untermauern. Bevor etwaige rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte der Vermieter jedoch in jedem Fall versuchen, mit dem Mieter zu sprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Folgen für den Vermieter
Die Folgen können milde bleiben und es ist möglich, dass sich der Mieter sogar wieder “fängt”. Jedoch gibt es viele Fälle in Nordrhein-Westfalen, in denen Wohnungen komplett verwahrlosen und danach komplett saniert werden müssen. Oft ist die Bausubstanz durch Schimmel und Ungeziefer nachhaltig geschädigt und die Schäden sind teilweise schwer zu beseitigen. Ungeziefer kann sich zudem im ganzen Haus ausbreiten. Oft vergehen Monate bevor der Mieter die Wohnung verlässt. Zudem ist es oft der Fall, dass die Mieter gar keine Miete mehr bezahlen (können), bis die Wohnung zwangsgeräumt werden muss.
Die Kosten für eine Zwangsräumung kann sich der Vermieter zwar vom Mieter erstatten lassen, sollte dieser jedoch nicht in der Lage sein, die Kosten zu übernehmen, muss der Vermieter ohne entsprechende Rechtsschutzversicherungen die Kosten selber tragen.
ZUVERLÄSSIGKEIT
Die Einhaltung von vereinbarten Terminen und pünktliches Erscheinen am Einsatzort ist für uns selbstverständlich.
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Unsere Entrümpelung Dienstleistung beinhaltet das Räumen, Entfernen, Demontieren und Entsorgen von Objekten. Nach getaner Arbeit sorgen wir für einen besenreinen Zustand.
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